Brillen und Kontaktlinsen
Brillen
Die Bosch BKK übernimmt die Kosten für Brillengläser (in Höhe der Festbeträge) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben wurde der Anspruch auf Brillengläser erweitert. Nach augenärztlicher Verordnung erhältst Du einen Zuschuss, wenn ein Korrekturausgleich von
- mindestens 6,25 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit
oder
- mindestens 4,25 Dioptrien bei einer Hornhautverkrümmung
besteht.
In Ausnahmefällen übernehmen wir die Kosten für eine therapeutische Sehhilfe z. B. bei Augenerkrankungen bzw. -verletzungen.
Das Brillengestell müssen Versicherte jeden Alters selbst bezahlen.
Bei einer Kostenübernahme gilt: Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine Zuzahlung von 5 Euro bis 10 Euro.
Kontaktlinsen
Ein Anspruch auf Kontaktlinsen besteht nur in medizinisch zwingend erforderlichen Fällen - z.B. bei einer besonders schweren Sehschwäche oder Blindheit. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, bezahlt die Bosch BKK als Zuschuss zu den Kosten höchstens den Betrag, den sie für eine Brille aufzuwenden hätte.
Auch hier gilt: Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro. Kosten für Pflegemittel werden nicht übernommen.