Arbeitsunfähigkeit
Jeder wird mal krank
Aber wem muss ich wann was melden, wenn ich arbeitsunfähig werde? Es ist gut darüber Bescheid zu wissen. Denn Fristen zu verpassen, kann unangenehme Folgen haben.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Seit dem 01.10.2021 gibt es zwei Übermittlungsvarianten einer AU-Bescheinigung an unsere BKK:
Durch Deinen Arzt:
- Dein Arzt übermittelt Deine eAU auf elektronischem Weg (eAU) an Deine BKK. Du erhältst noch eine Ausfertigung in Papierform für Deine Unterlagen. Deiner BKK musst Du nichts mehr zuschicken.
- Ab dem 01.01.2023 entfällt die Papier-Bescheinigung für den Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit fragen die Dauer Deiner Arbeitsunfähigkeit elektronisch bei uns ab. Selbstverständlich teilen wir bei unserer Antwort keine Diagnosen mit. Wichtig für Dich ist, dass Du trotzdem Deinen Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit über Deine Arbeitsunfähigkeit umgehend informierst – z.B. telefonisch.
Durch Dich selbst (bis Dein Arzt am Verfahren eAU teilnimmt):
- Falls Dein Arzt noch nicht an dem Verfahren eAU teilnimmt, erhältst Du (wie bisher) drei Papierausdrucke auf einer Blanko DIN A4-Seite oder auf dem bekannten gelben Formular (Muster 1). In diesem Fall musst Du die Ausfertigung für die Krankenkasse innerhalb einer Frist bei uns einreichen.
Wichtige Informationen zur Frist findest Du unter der Überschrift „Wann muss ich meine Krankenkasse informieren“.
Die Bosch BKK App enthält das Modul eAU-Quittung. Darüber bekommst Du eine Rückmeldung, wenn Deine Krankmeldung bei der Bosch BKK eingegangen ist und verarbeitet wurde.
Ab dem 01.01.2023 wird die Information über Deine Arbeitsunfähigkeit elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt. Deinem Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit musst Du die Arbeitsunfähigkeit dennoch unverzüglich melden, z.B. telefonisch.
Dein Arbeitgeber darf Dein Entgelt verweigern, solange Du Deiner Nachweispflicht schuldhaft nicht nachkommst.
Falls Dein Arzt die AU-Bescheinigung elektronisch an uns übermittelt, musst Du bei Deiner Bosch BKK nichts mehr unternehmen. Sofern Du Leistungen von der Agentur für Arbeit erhältst, musst Du die von Deinem Arzt ausgestellte Papier-Bescheinigung unverzüglich dort einreichen.
Falls Dein Arzt noch nicht an dem Verfahren eAU teilnimmt, erhältst Du eine AU-Bescheinigung in Papier mit dem Vermerk "für die Krankenkasse", diese Bescheinigung must Du umgehend an die Bosch BKK schicken. Diese kannst Du per Post an uns schicken oder in unserem Online-Kundenportal hochladen. Nach positiver Anspruchsprüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Bescheinigung automatisch die Auszahlung Deines Krankengeldes.
Bist Du länger arbeitsunfähig, benötigst Du AU-Folgebescheinigungen. Auch hier gilt, dass Du gegenüber Deiner Bosch BKK nichts weiter unternehmen musst, wenn Dein Arzt diese Bescheinigungen elektronisch an uns übermittelt.
Erhältst Du von Deinem Arzt weiterhin eine AU-Bescheinigung in Papier für die Krankenkasse, solltest Du diese Bescheinigung umgehend an die Bosch BKK schicken. Nach positiver Anspruchsprüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Bescheinigung automatisch die Auszahlung Deines Krankengeldes.
Falls Dein Arzt die AU-Bescheinigung elektronisch an uns übermittelt, musst Du bei Deiner Bosch BKK nichts mehr unternehmen.
Erhältst Du von Deinem Arzt weiterhin eine AU-Bescheinigung in Papier für die Krankenkasse, solltest Du diese Bescheinigung umgehend an die Bosch BKK schicken. Nach positiver Anspruchsprüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Bescheinigung automatisch die Auszahlung Deines Krankengeldes.
Wenn Du länger als sechs Wochen oder mehrfach arbeitsunfähig bist, prüft Deine Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld.
War die Prüfung Deines Krankengeldanspruchs positiv, wird aufgrund der eingereichten Bescheinigung automatisch die Auszahlung Deines Krankengeldes vorgenommen.
Wenn Du länger krank bist und Dir der Arzt eine Folge-AU-Bescheinigung ausstellt, muss diese immer direkt an die vorherige Krankschreibung anschließen. Bei Wochenenden reicht die erneute Krankschreibung am nächsten Werktag aus. Samstage gelten hier nicht als Werktage. Auch die AU-Folgebescheinigungen muss jeweils innerhalb von einer Woche nach der Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit bei der Kasse sein. Bei Folgebescheinigungen beginnt die Frist von einer Woche nach dem Tag bis zu dem zuletzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde.
Beispiel:
- Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bis: Montag
- Folgebescheinigung startet am darauffolgenden: Dienstag
- Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bis: Freitag
- Folgebescheinigung startet am darauffolgenden: Montag
Falls Dein Arzt die AU-Bescheinigung elektronisch an uns übermittelt, musst Du bei Deiner Bosch BKK nichts mehr unternehmen. Die Verantwortung für die fristgerechte Übermittlung an uns liegt bei Deinem Arzt. Bei verspäteter Übermittlung hast Du keine Nachteile.
Wenn Deine Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos bescheinigt ist, droht Krankengeldverlust. Das ist keine Gängelung durch die Krankenkasse, sondern gesetzlich so vorgeschrieben.
Wir empfehlen Dir, Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen schnell und komfortabel über unser Online-Kundenportal „Meine Bosch BKK“ einzureichen. Bitte schicke uns Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht zu, wenn auf ihnen der Hinweis „Ausfertigung für Versicherte“ angebracht ist. Es reicht hier, die Bescheinigung zu fotografieren und hochzuladen. Das Original muss nicht nachgereicht werden. Registriere Dich am besten gleich:
Informationen zu unserem Online-Kundenportal erhältst Du auf unserer Homepage. Die APP steht Dir in den bekannten Stores zum Download zur Verfügung. Auch hierzu gibt es auf unserer Homepage weitere Informationen.
Wer krank ist, schleppt sich nur ungern zum Briefkasten. Falls Dein Arzt die AU-Bescheinigung elektronisch an uns übermittelt, bleibt Dir dieser Weg erspart.
Erhältst Du von Deinem Arzt weiterhin eine AU-Bescheinigung in Papier für die Krankenkasse können Bosch BKK-Versicherte ihre AU-Bescheinigung auch über das Online Kundenportal "Meine Bosch BKK" einreichen. Es reicht hier, die Bescheinigung zu fotografieren und hochzuladen. Das Original muss nicht nachgereicht werden. Registriere Dich am besten gleich:
Du bist in den ersten vier Wochen bei Deinem neuen Arbeitgeber arbeitsunfähig geworden und hast in dieser Zeit kein Gehalt bekommen? Dann ruf uns bitte an. Hier findest Du die Telefonnummer Deiner Geschäftsstelle.
Kurzarbeit
Welche Leistungen erhalte ich und in welcher Höhe, wenn ...
Dein Arbeitgeber zahlt Dir bei Arbeitsunfähigkeit das Entgelt weiter.
Wird Kurzarbeit in Deinem Betrieb angemeldet, erhältst Du eine reduzierte Entgeltfortzahlung. Zusätzlich zahlt Dir Dein Arbeitgeber Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes aus. Die Bosch BKK erstattet Deinem Arbeitgeber dieses Krankengeld.
Das Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt nach dem allgemeinen Leistungssatz 60 Prozent des Differenzbetrags zwischen dem regulären Nettoentgelt und dem gekürzten Nettoentgelt (=Nettoentgeltdifferenz des Monats, in dem die Arbeit ausgefallen ist).
Sofern Du über einen auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragenen Kinderfreibetrag (mind. 0,5) verfügst, profitierst Du von einem erhöhten Leistungssatz von 67 Prozent.
Dein Arbeitgeber zahlt Dir bei Arbeitsunfähigkeit das Entgelt weiter.
Wird Kurzarbeit in Deinem Betrieb angemeldet, erhältst Du eine reduzierte Entgeltfortzahlung. Zusätzlich zahlt Dir Dein Arbeitgeber Kurzarbeitergeld aus. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet Deinem Arbeitgeber dieses Kurzarbeitergeld.
Das Kurzarbeitergeld beträgt nach dem allgemeinen Leistungssatz 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz des Monats, in dem die Arbeit ausgefallen ist.
Das heißt, die Bundesagentur für Arbeit erstattet 60 Prozent des Differenzbetrags zwischen dem regulären Nettoentgelt und dem gekürzten Nettoentgelt.
Sofern Du über einen auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragenen Kinderfreibetrag (mind. 0,5) verfügst, profitierst Du von einem erhöhten Leistungssatz von 67 Prozent.