Hausarztprogramm
Ein zentrales Ziel der Bosch BKK ist es, die Versorgung unserer Versicherten weiter zu verbessern. Dies möchten wir mit unseren TopVersorgt-Programmen verwirklichen. Dazu zählt das Hausarztprogramm.
Mit der kostenlosen Teilnahme am Hausarztprogramm entscheiden sich die Versicherten für ihre Hausarztpraxis als erste Anlaufstelle bei allen medizinischen Fragen. Von ihr werden sie langfristig und intensiv begleitet und gezielt durch das Gesundheitssystem gelotst – mit vielen Vorteilen: Doppeluntersuchungen werden vermieden, Wechselwirkungen von Medikamenten verhindert und unnötige Krankenhausaufenthalte umgangen.
Gemeinsam mit Ärztenetzen und Kliniken in verschiedenen Regionen haben wir in den vergangenen Jahren Hausarztprogramme aufgebaut und weiterentwickelt. Sie bieten Haus- und Fachärzten die Möglichkeit, sich länger, intensiver und besser um unsere Versicherten zu kümmern. Da die Krankenkassen Hausarztmodelle mit den einzelnen regionalen Ärzteverbänden schließen müssen, gibt es in den verschiedenen Bundesländern spezielle Regelungen. Die nachfolgenden Informationen sind daher nach Regionen gegliedert.
Ein Hinweis für alle Teilnehmer:
Bis Ende 2023 waren Bosch BKK-Versicherte, die ins Hausarztprogramm eingeschrieben waren, von der Zuzahlung im Krankenhaus, in der Vorsorge- oder Rehaklinik von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Allerdings sieht der Gesetzgeber vor, dass ein solcher finanzieller Bonus für die Teilnehmer nur dann erlaubt ist, wenn das Hausarztprogramm entsprechende Überschüsse erzielt. Anders formuliert: Sinken die Kosten für die Bosch BKK – zum Beispiel weil die teilnehmenden Versicherten im Hausarztprogramm besser versorgt sind oder weil Doppeluntersuchungen vermieden werden – kann die Kasse diese Einsparung an die Versicherten weitergeben. Ist das nicht der Fall, darf sie keinen finanziellen Bonus an die Teilnehmer auszahlen. Die Einsparungen der Bosch BKK in ihren Hausarztprogrammen sind zuletzt gesunken und daher für eine Bonusausschüttung nicht mehr ausreichend. Seit dem 01.01.2024 darf die Bosch BKK daher den am Bonusprogramm teilnehmenden Versicherten keinen finanziellen Bonus mehr auszahlen – auch nicht in Form einer Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung.