Zahlstellenmeldeverfahren
Meldungen
Den Datensätze für die entsprechenden Meldungen sowie die notwendigen Schlüsselzahlen und Angaben wurden vom GKV Spitzenverbind in den „Gemeinsamen Grundsätzen zum Zahlstellen-Meldeverfahren“ festgehalten.
Als weitere Handlungshilfe dient die Verfahrensbeschreibung zum Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV).
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus den § 256 SGB V und dem § 202 SGB V.
Zu melden sind:
- Bewilligung/Beginn des Versorgungsbezugs
- Änderung des laufenden Versorgungsbezugs
- Ende des laufenden Versorgungsbezugs
- Bestandsmeldung
- Vorabbescheinigung (optionales Verfahren)
Weitere Informationen können Sie auch der Datensatzbeschreibung entnehmen:
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