Unbedenklichkeitsbescheinigung (elektronisch)
Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden für öffentliche Aufträge oder unter anderem auch für die Haftungsfreistellung (Generalunternehmerhaftung) im Baugewerbe genutzt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Minijobber können Sie direkt bei der Minijob-Zentrale beantragen.
Bescheinigungsarten:
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung:
In den letzten 6 Monaten wurden alle Beitragsnachweise und Zahlungen vollständig und rechtzeitig abgegeben und bezahlt.
Einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Aktuell keinen offenen Beitragsrückstand, aber Probleme in den letzten 6 Monaten mit den Beitragsnachweisen oder/und der Zahlungen. Bei einer laufenden Stundungsvereinbarung gelten Sonderregelungen.
In beiden Unbedenklichkeitsbescheinigungen wird auf jedem Fall die Anzahl der Beschäftigten auf der Bescheinigung angegeben.