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Info- und Serviceportal für Arbeitgeber

Tätigkeitsschlüssel

Mit „Tätigkeitsschlüssel-Online“ können Sie den Tätigkeitsschlüssel für Ihre Beschäftigten direkt bei der Agentur für Arbeit erstellen.

Der Tätigkeitsschlüssel besteht aus neun Stellen und beinhaltet Angaben zu den folgenden Sachverhalten von Beschäftigten:

Ausgeübte Tätigkeit (Stellen 1 - 5): zur Ermittlung dieser Stellen finden Sie alle Informationen auf der
Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Schulbildung (Stelle 6)
1 - Ohne Schulabschluss
2 - Haupt-/Volksschulabschluss
3 - Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
4 - Abitur/Fachabitur
9 - Abschluss unbekannt

berufliche Ausbildung (Stelle 7)
1 - Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
2 - Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
3 - Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss
4 - Bachelor
5 - Diplom/Magister/Master/Staatsexamen
6 - Promotion
9 - Abschluss unbekannt

Arbeitnehmerüberlassung (Stelle 8)
Zeitarbeitsunternehmen mit einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) unterscheiden hier, ob ihre Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer eingesetzt werden oder nicht. Die Arbeitnehmer der Verwaltung werden aber auch hier mit der 1 verschlüsselt.

Alle anderen Arbeitgeber verschlüsseln ihre Arbeitnehmer mit der Schlüsselzahl 1
1 – nein, keine Arbeitnehmerüberlassung
2 – ja, Arbeitnehmerüberlassung

Vertragsform (Stelle 9)
1 - unbefristeter Arbeitsvertrag - Vollzeit
2 - unbefristeter Arbeitsvertrag - Teilzeit
3 - befristeter Arbeitsvertrag - Vollzeit
4 - befristeter Arbeitsvertrag - Teilzeit

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