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Personen-/Beitragsgruppen

Durch den Personengruppenschlüssel werden Besonderheiten, unabhängig vom Tätigkeitsschlüssel, gekennzeichnet. Dieser dokumentiert unter anderem die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Versichertengruppe und enthält Informationen über die Art der Beschäftigung.

In den meisten Fällen ist der Schlüssel 101 zu verwenden. Hat das Beschäftigungsverhältnis besondere Merkmale, ist der entsprechende Personengruppenschlüssel zu nutzen. Treffen mehrere Schlüssel zu, ist der niedrigste anzugeben. Die Schlüssel 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigte) und 110 (kurzfristig Beschäftigte) sind jedoch vorrangig.

Personengruppen

  • 101 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
  • 102 Auszubildende
  • 103 Beschäftigte in Altersteilzeit
  • 104 Hausgewerbetreibende
  • 105 Praktikanten
  • Studenten in einem Zwischenpraktikum mit der Beitragsgruppe 0000 zur Sozialversicherung, sind mit dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden.
  • 106 Werkstudenten
  • 107 Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen
  • 108 Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
  • 110 Kurzfristig Beschäftigte nach §8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
  • 111 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen
  • 112 Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft
  • 113 Nebenerwerbslandwirte
  • 114 Nebenerwerbslandwirte – saisonal beschäftigt
  • 116 Ausgleichsempfänger nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
  • 118 Unständig Beschäftigte
  • 119 Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters
  • 120 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bis zur Regelaltersgrenze
  • 121 Auszubildende/Geringverdiener, deren monatliches Entgelt die Grenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt.
  • 122 Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung; ab dem 01.01.2012 zulässig
  • 123 Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten; ab dem 01.01.2012 zulässig
  • 124 Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • 127 Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind
  • 190 Personen, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig sind
  • 140-149 See-Sozialversicherung

Beitragsgruppen

In allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Hierbei wird immer die Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung eingehalten. Sofern keine Beitragspflicht vorliegt, wird die entsprechende Stelle mit einer 0 belegt.

Krankenversicherung

  • 0 kein Beitrag
  • 1 allgemeiner Beitrag
  • 2 erhöhter Beitrag (nur für bis 31.12.2008 zulässig)
  • 3 ermäßigter Beitrag
  • 4 Beitrag zur landwirtschaftlichen KV
  • 5 Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen KV
  • 6 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte
  • 9 Firmenzahler (Beitrag wird für freiwillig Versicherte von der Firma abgeführt)

Rentenversicherung

  • 0 kein Beitrag
  • 1 voller Beitrag
  • 3 halber Beitrag
  • 5 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte

Arbeitslosenversicherung

  • 0 kein Beitrag
  • 1 voller Beitrag
  • 2 halber Beitrag

Pflegeversicherung

  • 0 kein Beitrag
  • 1 voller Beitrag
  • 2 halber Beitrag

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