DSAK (Datensatz Arbeitgeberkonto)
Elektronische Anlage eines Arbeitgeberkontos
Der DSAK ersetzt den bisher in Papierform versandten Fragebogen und ermöglicht die maschinelle Übermittlung aller erforderlichen Daten Ihres Unternehmens.
Die Krankenkasse meldet mit dem Datensatz DSKK (Krankenkassenmeldung), die Anforderung zur Eröffnung eines Arbeitgeberkontos, Abgabegrund 06 „Anforderung Arbeitgeberdaten“.
Voraussetzung:
- DEÜV-Erstanmeldung eines Beschäftigten bei der Bosch BKK liegt vor oder
- Ein Beitragsnachweis geht ein, mit einer Betriebsnummer, für welche kein "aktives Arbeitgeberkonto" existiert
Die Rückmeldung des Arbeitgebers erfolgt mit dem Datensatz DSAK (Arbeitgeberkonto), mit dem Abgabegrund 01 „Rückmeldung zur Anforderung“.
- spätestens mit der nächsten Entgeltabrechnung. (§ 28a Abs.3b SGB IV)
- Pflichtangaben sind die Datenbausteinen „Grunddaten“ (DBGD) und „Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1“ (DBWU)
Auch Änderungen können auf diese Weise übermittelt werden. Hierfür gibt es den Abgabegrund 02 „Änderungsmeldung“. Änderungsmeldungen können auch für bereits bestehende Arbeitgeberkonten abgegeben werden.
Ein SEPA Mandat kann jedoch weiterhin nur schriftlich widerrufen werden.
Im DSAK haben Arbeitgeber die Möglichkeit folgende Daten zu übermitteln:
- DBGD
Grunddaten des Arbeitgebers
Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie Ansprechpartner
- DBKO
Abweichende Korrespondenzanschrift
Namensbestandteile und Anschrift für abweichende Korrespondenz (bzw. Löschvermerk)
- DBDL
Dienstleister
Name, Anschrift und Kontaktdaten Ansprechpartner des bevollmächtigten Dienstleister (bzw. Löschvermerk)
- DBWU
Erklärung zur Teilnahme an der Umlage 1
Teilnahmeerklärung („J“/“N“) für Umlage 1 und gewählter Erstattungssatz
- DBSL
Erteilung eines SEPA-Mandats
Kontodaten und Anschrift für Abgabe Lastschriftmandat