Beitragsgruppen
In allen Meldungen zur Sozialversicherung muss ein numerischer Schlüssel angegeben werden. Hierbei wird immer die Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung eingehalten. Sofern keine Beitragspflicht vorliegt, wird die entsprechende Stelle mit einer 0 belegt.
Krankenversicherung
- 0 kein Beitrag
- 1 allgemeiner Beitrag
- 3 ermäßigter Beitrag
- 4 Beitrag zur landwirtschaftlichen KV
- 5 Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen KV
- 6 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte
- 9 Firmenzahler (Beitrag wird für freiwillig Versicherte von der Firma abgeführt)
Rentenversicherung
- 0 kein Beitrag
- 1 voller Beitrag
- 3 halber Beitrag
- 5 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte
Arbeitslosenversicherung
- 0 kein Beitrag
- 1 voller Beitrag
- 2 halber Beitrag
Pflegeversicherung
- 0 kein Beitrag
- 1 voller Beitrag
- 2 halber Beitrag
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