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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsfachkraft
Sie arbeitet mit an der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und führt Gefährdungsanalysen durch. An sie wenden Sie sich, wenn jemand über mangelnden Arbeitsschutz (z.B. Störungen durch Zugluft) oder fehlende Ergonomie klagt. -
Der Betriebsrat/Personalrat
Der Betriebsrat/Personalrat ist Ihr Berater und Unterstützer im Konfliktfall. Er kennt die gesetzlichen und tariflichen Regelungen und begleitet Sie bei der Anwendung. Scheuen Sie sich nicht, die Beratung und Unterstützung anzunehmen und nachzufragen. -
Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Sie kann Sie über besondere Rechte für Schwerbehinderte informieren und steht ihnen in allen Fragen zu diesem Mitarbeiterkreis beratend zur Seite. Zum Beispiel weiß sie Bescheid über personengebundene Zuschläge oder Hilfsausrüstung. Sie stellt auch den Kontakt zu Integrationsfachdiensten her. -
Die Bosch BKK (Betriebskrankenkasse)
Sie unterstützt Arbeitgeber bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention. Durch Verträge mit Haus- und Fachärzten verschiedener Fachrichtungen, Psychotherapeuten und Kliniken hat die Bosch BKK Angebote zur besseren Versorgung ihrer Versicherten bei Akuterkrankungen geschaffen. Bei der beruflichen Wiedereingliederung stehen dem versicherten Mitarbeiter auf Wunsch die Patientenbegleiter der Bosch BKK als persönliche Ansprechpartner zur Seite. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bosch-bkk.de/Patientenbegleitung.